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Angeln an der Talsperre

Der Verein Deutsche Sportfischer 1955 Zeulenroda e.V. hat 280 Hektar gepachtete Vereinsgewässer, darunter die Talsperre Zeulenroda und die Vorsperre Riedelmühle. Bei den ständigen Kontrollen seiner Fischereiaufseher an diesen Gewässern, wird auf die Einhaltung der Fischereigesetze großen Wert gelegt. Fahrzeuge sind auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen. Das Befahren der unmittelbaren Uferzone einschließlich der Forstwirtschaftswege um die Talsperre ist verboten!

Grundsätzlich gilt an der Talsperre Zeulenroda das Thüringer Fischereigesetz. Das Angeln ist deshalb nur mit einem gültigen Fischereischein erlaubt. Angler erhalten im Tourismuszentrum Tages-, Wochen- und Jahreskarten für das Angeln in der Talsperre Zeulenroda.

Die Angelkarten haben Gültigkeit nur an der Talsperre Zeulenroda 50 m unterhalb des Absperrbauwerkes der Vorsperre bis zum Bacheinlauf in die „Silberfelder Bucht“ bzw. zum Sperrschild in Höhe Bio-Seehotel. Von der genannten Angelstrecke sind die Freibäder in Zeulenroda-Triebes und Zadelsdorf sowie das Gelände der Segler ausgenommen.

Im gesamten Monat Februar ist Winterpause, in der sämtliches Fischen untersagt ist! In der Hauptschonzeit vom 1.2. bis 30.4. ist die Anwendung der Raubfischangel, der Spinnangel und der Köderfischsenke untersagt! Bitte beachten Sie besondere Schonzeiten.

Weitere Infos hier: https://www.deutsche-sportfischer-1955.de/ (neu: Angelkarte kann auch online gekauft werden)